Info Regelwerk 22

 Aktuell sind aale Massnahmen aufgehoben. Daher Planen wir ein völlig normales und verrücktes Wums 22

Wir Planen aktuell gleich wie die Jahre zuvor. Die Massnahmen die wir umgesetzt haben bewähren sich zum zweiten Mal. Wir hatten keine Meldungen bezüglich Ansteckungen.

Da der Jahrmarkt draussen stattfindet und die Abstände einhaltbar sind behalten wir unseren Optimismus dass wir es wieder mit diesem Konzept durchführen können/dürfen.

Natürlich werden wir hier darüber informieren falls es dazu Änderungen gibt seitens Behörden.


Info Stand 26.8.21

 

Wir freuen uns mitzuteilen dass das WUMS wieder stattfinden kann.

 

Aktuell auf dem Marktgelände: 

Maske oder Abstand.

 

Auf dem Schlachthügel/ Kamm: 

Maskentrage Pflicht.

 

Covid Zertifikat:

Kann man machen muss man aber nicht. Wir Planen mit allem was dazu gehört um das WUMS für alle Frei und sicher zu machen. Sicher ist Kontakt Tracing wie im Jahr 20.

 

 

Information Stand 18.1.21

Schlaf WUMS schlaf das corvus nidum hütet brav.... Alle Veranstaltungen sind im Moment untersagt. So bald wir etwas neues wissen bezüglich Veranstaltungen im Freien oder Märkten geben wir hier bescheid im Bezug auf das Wikinger und Mittelalter Spektakel 2021.....

 

Info Stand 31.5.21

Veranstaltungen sind mit Schutzkonzept  und unter strengen Auflagen wieder möglich.

Daher werden wir wieder "nur" einen Markt veranstalten mit allem was dazu gehört. Es wird natürlich gehofft dass das Wetter und diesmal etwas gnädiger gestimmt ist . 

 

 

es gilt generell " schnuufe isch de trick"

Regelwerk für Besucher

2021

 

 

Kontaktdaten:

 

Jeded Gast, welche unseren Markt besuchen möchte muss seine Kontaktdaten am Eingang hinterlegen.

- Jeder Gast erhält vor dem Kassenbereich eine Kontaktkarte. Jene wird ausgefüllt und an der Kasse Abgegeben. Diese wird nach 10 Tagen verbrannt. Kein Digitaler Fussabdruck. Keine Diskriminierung für Menschen ohne Technisches Knowhow.

 

- Um Wartezeiten zu verkürzen, lohnt es sich die Karte vorgängig auszufüllen

 

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Wo herrscht Maskenpflicht? 

 

 

- Maskenplicht auf dem Kamm (Schlachtbereich auf dem Hügel)

- Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Maske tragen.  Nach BAG 

- Menschen welche aus besonderen Gründen und insbesondere medizinische Grünen keine Maske tragen können sind ausgenommen

Papiertaschentuch nach Gebrauch in Abfalleimer oder Feuerschale. Da nach Hände waschen wenn möglich oder desinfizieren

 

Masken Tragen-Pflicht auf dem Kamm bei

der Schlacht und bei der Maskenprämierung

Gründlich Hände waschen mit Seife. Dies wenn möglich immer vor dem Verzehr mit Händen.

 

 

Teilt nicht Eure Trinkhörner

Händeschütteln, Umarmungen und Küssen vermeiden.

 

In Taschentuch oder Armbeuge ( in die eigene) husten und niesen. 


Fragen Und Antworten:

 

Welche Kontaktdaten müssen erhoben werden?

Zu den obligatorischen Kontaktdaten gehören Name, Vorname, Telefonnummer, Postleitzahl, aber auch

allfällige Sitzplatznummer (z. B. im Theater) oder die Anwesenheitszeit (z. B. in der Diskothek). Ein

Unterschreiten des Abstandes ohne Schutzmassnahmen und somit die Erhebung von Kontaktdaten ist bis zu

einer maximalen Anzahl von 300 Kontakten pro Person pro Veranstaltung zulässig. Bei Familien oder anderen

Teilnehmer- oder Besuchergruppen, die nachweislich untereinander bekannt sind, genügt die Erfassung der

Kontaktdaten von nur einer Person. Die Gäste müssen darüber informiert werden, dass der Veranstalter auf

Abstands- und Schutzmassnahmen verzichtet und damit ein grundsätzliches Infektionsrisiko besteht. Das

bedeutet auch, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Der

Veranstalter muss die Gäste zudem über das Sammeln der Kontaktdaten informieren. Die

Kontaktinformationen müssen während 14 Tagen (Inkubationszeit) aufbewahrt werden. Danach werden die

Daten gelöscht. Die Umsetzung des Contact Tracings liegt in der Verantwortung der Kantonsärztinnen und

Kantonsärzte.

 

Muss ich meine Kontaktdaten abgeben?

Ja. Dazu verpflichtet die Verordnung zur besonderen Lage Kontaktlisten sind ein wichtiges Instrument, wenn

in einer Veranstaltung oder Institution die Schutzmassnahmen wie Abstand oder Barriere nicht einhalten

kann. Falls sich später herausstellt, dass man nahen und ungeschützten Kontakt zu einer erkrankten Person

hatte, wird man informiert und begibt sich in Quarantäne. Der Zutritt zu bestimmten Anlässen und

Einrichtungen wird nur Personen erlaubt, die ihre Kontaktdaten vor Ort hinterlegen. Diese werden nach 10

Tagen verbrannt. Wir werden die Kontaktdaten nicht elektronisch verwalten.

 

 

Wohin muss sich ein Besucher wenden falls er nach dem Besuch ( inkupationszeit 5-10 Tage) der Veranstaltung Symptome hatBzw. Muss er den Veranstalter Kontaktieren ? Vorgehen ? Wer Kontaktiert seine Begleiter ?

Personen mit Krankheitssymptomen sollen zu Hause bleiben und sich testen lassen. Konsultieren Sie Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Es ist den behandelnden Ärzten überlassen, ob sie den Test selber durchführen wollen oder den Patientinnen und Patienten in eine entsprechende Klinik zuweisen. In diesem Sinne liegt es in der Entscheidungskompetenz der behandelnden Fachperson über den Ort der Testdurchführung zu bestimmen und die Patientinnen und Patienten entsprechend zu informieren.

Der Bund übernimmt ab dem 25. Juni 2020 Kosten für Coronatests, wenn die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit<https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir-uns.html#-965963930> erfüllt sind Wenn über die Hausärzteschaft, die Spitäler und die Labore bei CONTI - die Kompetenz- und Koordinationsstelle Contact Tracing des Kantonsärztlichen Dienstes - eine Meldung über eine bestätigte COVID-19 Infektion eingeht, wird CONTI Sie anschliessend kontaktieren, instruieren und beraten.

Mehr Informationen zu CONTI: www.ag.ch/conti<http://www.ag.ch/conti>


Für weiterführende Fragen zum Coronavirus steht Ihnen die Telefon-Hotline (Tel. 058 463 00 00) des Bundesamtes für Gesundheit zur Verfügung.

 

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61802.pdf

 

Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Kommunikation und Kampagnen, Sektion Kommunikation, media@bag.admin.ch